Städte fordern mehr Mittel für die Wohnraumförderung
Die Wohnungsknappheit betrifft längst nicht mehr nur die grossen Kernstädte und Agglomerationen. Es fehlt vielerorts insbesondere an Wohnraum im preisgünstigen Segment. Für die Erstellung und den langfristigen Erhalt des preisgünstigen Wohnraums sind gemeinnützige Wohnbauträger die wichtigsten Partner der Städte. Soll genügend preisgünstiger Wohnraum geschaffen werden, müssen die Bedingungen für diese Partner gestärkt werden. Die Städte begrüssen deshalb die Entscheide der Wirtschaftskommission des Ständerats, die Kredite für den Fonds de Roulement (25.077) und die Eventualverpflichtungen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger EGW (25.087) zur Annahme zu empfehlen.
Diese neuen Kredite für die indirekte Wohnraumförderung reichen allerdings nicht aus, um die derzeitige Nachfrage nach den Fördermitteln durch gemeinnützige Wohnbauträger abzudecken. Beide Instrumente werden die Anzahl der jährlich vergebenen Anleihen senken müssen. Die Erhöhung für die Eventualverpflichtungen der Emissionszentrale reicht nicht einmal aus, dass weiter im gleichen Umfang Anleihen an gemeinnützige Wohnbauträger vergeben werden können. Die gesprochenen Mittel für den Fonds de Roulement wiederum ermöglichen lediglich Darlehensvergaben von jährlich durchschnittlich 45 Millionen Franken, statt den 2024 gesprochenen 90 Millionen Franken. Von einer Stärkung der Instrumente, wie sie auch der Aktionsplan Wohnungsknappheit des Bundes vorsieht, kann folglich keine Rede sein. Die beiden Geschäfte werden in der Sommersession durch den Ständerat behandelt. Dieser hat somit noch die Möglichkeit, durch eine Erhöhung der beiden Kredite, die Situation derjenigen zu verbessern, die auf die Erstellung und den Erhalt von preisgünstigem Wohnraum angewiesen sind. Der Städteverband fordert, dass diese eine Erhöhung der Mittel, die notabene die Bundeskassen nicht belasten, in Erwägung zieht, nach den Minderheitsanträgen betreffend Verpflichtungskredit für die Emissionszentrale.
